Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der reguläre progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
Learn MoreDienstnehmer können für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden, neben dem Grundgehalt bzw. -lohn auch noch Zulagen erhalten, wobei dazu insbesondere die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) zählen, die bis zu € 360 pro Monat lohnsteuerfrei sind.
Learn MoreEs gibt steuerlich zwei Möglichkeiten, Vermögen aufgrund des Gesellschafterverhältnisses von einer Kapitalgesellschaft auf die Gesellschafter zu übertragen. Einerseits die kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung und andererseits die kapitalertragsteuerfreie Einlagenrückzahlung.
Learn MoreSeit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer. Erfasst von der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge.
Learn MoreWerden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.
Learn MoreMit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19 Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.
Learn MoreDer Verwaltungsgerichtshof entschied, dass im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübergabe die Behaltefrist des Wirtschaftsgutes für den Rechtsnachfolger weiterläuft.
Learn MoreAufgrund des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes besteht eine bis 31.12.2022 befristete Umsatzsteuerbefreiung für COVID-19-Tests (COVID-19-In-vitro-Diagnostika) und COVID-19- Impfstoffe.
Learn MoreWer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden.
Learn MoreAufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
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