Umsatzsteuerbefreiung von COVID-19-Impfstoffen und -Tests
Steuerfrei sind weiters eng mit diesen Diagnostika und Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen.
Für Lieferungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-Invitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, die von der Europäischen Kommission oder von den Mitgliedstaaten zugelassen wurden, sowie für eng mit diesen Produkten zusammenhängende Leistungen besteht seit 1.1.2021 eine echte Umsatzsteuerbefreiung. Da es sich um eine echte Befreiung handelt, kommt es nicht zu einem Ausschluss vom Vorsteuerabzug. Für den Unternehmer besteht die Möglichkeit, auf diese echte Steuerbefreiung zu verzichten. Dieser Verzicht ist an keine besondere Form oder Frist gebunden; es ist die Behandlung der Umsätze gegenüber dem Finanzamt entscheidend.
Die Steuerbefreiung ist als temporäre Hilfsmaßnahme vorgesehen, sie gilt daher befristet von 1.1.2021 bis 31.12.2022.
Kostenlose Erstberatung
Für ein kostenloses Erstberatungsgespräch sind wir gerne für Sie
da!
Beim Erstberatungsgespräch klären wir Ihre individuellen
Bedürfnisse ab und informieren Sie über genau jene Leistungen,
welche für Sie wichtig und sinnvoll sind.