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Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und individuellen Beratung, um sich auf die wesentlichen Themen Ihres Unternehmens konzentrieren zu können. Wir holen das Beste aus Ihren Zahlen raus!

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Buchhaltung und Bilanzierung

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Personalverrechnung

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Laufende monatliche Abrechnungen der Löhne und Gehälter

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Steuerberatung

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SKGT

Über uns

Seit über 20 Jahren sind wir in der Branche tätig und stehen unseren Klienten dabei stets mit einer umfangreichen Beratung durch ein eingespieltes Team zur Verfügung. Diese rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Erfahrung ermöglicht es uns Wissen in Ideen umzuwandeln um unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und gemeinsam für das Wohl Ihrer Gesellschaft zu sorgen. Unser Kundenstamm reicht von kleinen Einzelunternehmen über Vereine bis hin zu Konzernen in ganz Österreich. Wir sind der Meinung, dass sowohl zu unseren Klienten als auch zu unseren Mitarbeitern ein freundschaftliches und dennoch professionelles Verhältnis der Schlüssel zum Erfolg ist.

Für anspruchsvolle Steuerfragen ist es essenziell, einen sachkundigen Unterstützer an Ihrer Seite zu haben. Unser erfahrenes Team steht bereit, um Ihnen qualifizierte Antworten und erstklassige Hilfe anzubieten. Optimieren Sie Ihre Steuererklärungen und erleben Sie den Mehrwert individueller Beratung durch unsere kompetenten Fachleute. Erfolg basiert auf Vertrauen und Kommunikation um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Mit unserer umfassenden Expertise sowohl in der Steuerberatung, als auch in der Wirtschaftsprüfung präsentieren wir Ihnen ein breit gefächertes Dienstleistungsportfolio. Dabei legen wir besonderen Fokus auf Ihre persönlichen Anliegen und Bedürfnisse und liefern Ihnen fundierte Lösungsansätze. Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch tiefgreifendes Fachwissen aus, sondern engagieren sich mit Leidenschaft für Ihre Belange.

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News

Degressive Abschreibung bis 31.12.2022 verlängert

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Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht derzeit die Möglichkeit, eine maximal 30%-ige degressive Absetzung für Abnutzung in Anspruch zu nehmen. Diese wurde um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.

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Begünstigte Sanierungsgewinn besteuerung bei außergerichtlichen Sanierungen

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Die Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden.

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Ökosoziale Steuerreform 2022

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Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.

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Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages

Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages

Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.

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